Um Keramik oder Glas in der Maschine spülen zu können, muss dieses gemäß Herstellerangaben spülmaschinenfest oder mindestens -geeignet sein. Spülmaschinenfest bedeutet, dass Keramik oder Glas eine gewisse Anzahl von Spülgängen ohne Beeinträchtigungen bzgl. Material, Form, Größe und Farbe übersteht. Gemäß DIN 50275 darf Spülgut, das mehr als 1.000 Spülgänge ohne Beeinträchtigungen überstehen kann, als ‚spülmaschinenfest‘ deklariert werden. Spülmaschinengeeignet (oder auch ‚spülmaschinentauglich‘) hat sich - ohne seitens des Gesetzgebers verbindlich definiert zu sein - als allgemein übliche Kennzeichnung dafür etabliert, dass man das Spülgut lediglich ab und zu in der Maschine spülen sollte, da andernfalls dessen Erscheinungsbild leidet, d.h. dass das Dekor verblasst, Schliffe die Konturen verlieren und/oder glänzende Oberflächen matt werden. Selbstverständlich ist es möglich, spülmaschinengeeignetes Spülgut einer regelmäßigen maschinellen Reinigung zu unterziehen ohne eine Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit befürchten zu müssen, aufgrund der chemischen, thermischen und mechanischen Belastungen durch die Spülmaschine muss man jedoch bzgl. Material, Form, Größe und Farbe Langzeitverschleiß oder -veränderungen in Kauf nehmen, wie z.B. ein Verblassen oder Abrieb des Dekors. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich auch, sich diesbezüglich unbedingt an die Anweisungen des Spülmaschinenherstellers (= Bedienungsanleitung) zu halten. Nicht spülmaschinengeeignet (oder auch ‚nicht spülmaschinentauglich‘) schließlich bedeutet, dass sich die Reinigung in der Spülmaschine nachhaltig negativ auswirkt.