Geschirr aus Steingut ist nicht mikrowellengeeignet, weil der poröse Steingut-Scherben an den unglasierten Stellringen oder durch kleinste Glasur-Risse bzw. -Nadelstiche Wasser aufsaugt, welches sich durch die von den Mikrowellen verursachten Schwingungen erhitzt und dadurch ausdehnt. Dies verursacht starke mechanische Verspannungen zwischen Scherben und Glasur, die zu Rissen bzw. Sprüngen oder sogar zum Bersten des Geschirrs führen können.
Weißes Porzellan ist an und für sich mikrowellengeeignet. Es kann jedoch vorkommen, dass dieses noch Rückstände von Eisen enthält, welches von Natur aus in den Rohstoffen Kaolin und Quarz vorkommt und im Produktionsprozess ggf. nicht restlos eliminiert werden konnte. Das kann dazu führen, dass das Porzellan in der Mikrowelle knallähnliche Geräusche verursacht. Dabei handelt es sich jedoch um eine absolute Ausnahme: Meist ist davon lediglich ein Einzelteil aus einer gesamten Produktionscharge betroffen. Bei Mikrowellenherden mit einer eingebauten Bräunungsautomatik bzw. Grilleinrichtung sollte man allerdings grundsätzlich sehr vorsichtig sein, da keramisches Material hier noch stärker erhitzt wird.
Bei dekoriertem Porzellan hängt die Mikrowellentauglichkeit im Wesentlichen von den für die Dekor-Farben verwendeten Rohstoffen ab. Geschirr mit Metallverzierungen, wie z. B. einem Goldrand und/oder Dekor-Farben, die auf der Basis von Metalloxiden hergestellt wurden (z. B. Blau aus Kobalt, Grün aus Kupferoxid oder Chromoxid), gehören keinesfalls in die Mikrowelle! Metalle absorbieren nämlich die elektromagnetischen Wellen so stark, dass die Verzierungen schmelzen. Zusätzlich drohen Funkenbildung bzw. Blitzentladungen, die das Mikrowellengerät beschädigen! Im Zweifel sollte dekoriertes Porzellan daher besser nicht in der Mikrowelle verwendet werden - es sei denn, es ist ausdrücklich als mikrowellengeeignet deklariert. Dementsprechend sind auch spezielle Porzellanarten, denen zwecks Erreichung bestimmter Eigenschaften ein Metall wie z.B. Aluminium als „Zutat“ beigefügt wurde, grundsätzlich als nicht mikrowellengeeignet einzuordnen.