Zur Bestimmung der Spülmaschinentauglichkeit spielen sowohl die Keramik-Art als auch die Fixierungsart des Dekors eine Rolle. Generell gilt: Je härter und weniger porös der Scherben ist, desto größer ist auch die Spülmaschinentauglichkeit. Weißes Porzellan und (Fein-)Steinzeug ohne Dekor sind grundsätzlich spülmaschinenfest. Steingut ist dagegen nicht geeignet für die Reinigung in der Spülmaschine. Beim regelmäßigen maschinellen Spülen craqueliert dieses im Laufe der Zeit, d. h. die Glasur wird brüchig, zieht Streifen und nimmt Farbveränderungen an. Diese Craquelierung entsteht dadurch, dass der poröse Steingut-Scherben während der Dauer des maschinellen Spülvorgangs reichlich Zeit hat, um an nicht glasierten Stellen, wie Stellringen oder feinsten Rissen bzw. Nadelstichen, Wasser aufzusaugen. Durch die starken Temperaturschwankungen in der Spülmaschine dehnt sich dieses Wasser in den Steingutporen aus. Die starre Glasur kann den daraus resultierenden Spannungen irgendwann nicht mehr standhalten und bekommt Risse.
Bei dekoriertem Porzellan und (Fein-)Steinzeug muss man zur Bestimmung der Spülmaschinentauglichkeit zusätzlich die Dekorationsart berücksichtigen: Man unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen Aufglasur-, Inglasur- und Unterglasur-Dekoren. Wie die Bezeichnung Aufglasur bereits andeutet, sind diese Dekore auf die Porzellanglasur aufgeschmolzen und dadurch natürlicherweise angreifbar, d.h. auch nur spülmaschinengeeignet. Aufglasur-Dekore sind in der Herstellung am unkompliziertesten und demzufolge auch preislich attraktiv. Inglasur-Dekore liegen in der harten Glasur und sind dauerhaft gegen normale mechanische und chemische Einflüsse geschützt, d.h. auch spülmaschinenfest. Inglasur-Dekore sind dadurch allerdings auch teurer. Unterglasur-Dekore liegen unter der Glasur und sind somit spülmaschinenfest. Sie sind die beste, aber auch die teuerste Dekorationsart und werden fast nur für hochwertige Kobaltdekore (wie „Zwiebelmuster“ von Meissen und Hutschenreuther) verwendet.
Porzellan und (Fein-)Steinzeug, das in Unterglasur oder Inglasur dekoriert wurde, ist demnach spülmaschinenfest. Dadurch, dass der Dekor beim Brand in bzw. unter die Glasur eingeschmolzen wurde, ist er kratz- und abriebfest und unzerstörbar in Farbe und Leuchtkraft. Porzellan und (Fein-)Steinzeug, das in Aufglasur dekoriert wurde ist lediglich spülmaschinengeeignet. Da hier der Dekor nur auf die Glasur aufgebrannt und nicht eingeschmolzen ist, wird er durch die Belastungen des maschinellen Spülens abgerieben und verblasst langfristig.
Bitte beachten Sie, dass nachfolgende Werkstoffe, die Bestandteile eines Artikels sein können, nicht spülmaschinentauglich sind:
- Plastikstopfen z. B. von Salz- und Pfefferstreuern, Öl- und Essigflaschen, Vorratsbehältern, etc.
- Metallverschlüsse z. B. von Milchflaschen, Vorratsdosen, etc.
- Metallverbindungen z. B. von Etagèren, Vorratsdosen, etc.
- Plastikverschlüsse z. B. von Vorratsdosen, Öl- und Essigflaschen, Krügen, Vorratsbehältern, Cocktailshakern, etc.
- Silikondeckel z. B. von „Coffee-To-Go“-Bechern, etc.
- Korkverschlüsse und -deckel z. B. von Öl- und Essigflaschen, Vorratsbehältern, etc.
- Gummidichtungen z. B. von Vorratsbehältern, etc.
- sonstige Materialien/Beigaben wie z. B. Kerzen, Dekokies. etc.
Wenn Sie sich unsicher sind, reinigen Sie die Artikel bitte von Hand.